Kanalkataster: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2005, 09:21 Uhr
Bei den Eigentümern und Betreibern von Abwasserentsorgungsunternehmen besteht in der Regel ein enormer Handlungsbedarf zur Sanierung undichter und beschädigter Kanäle. Nach Massgabe von Verordnungen sind die Kommunen u.a. verpflichtet, Zustand sowie Art, Ausmaß und Lage von Schäden in den Abwasserkanälen zu beschreiben und zu dokumentieren. Die Dokumentation hat in Form eines Kanalkatasters zu erfolgen und kann im Hinblick auf die anfallende Datenmengen und die insgesamt sehr aufwendige Dokumentation wirtschaftlich nur auf Basis eines Geoinformationssystems aufgebaut werden.